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Doppelten Garantie

Doppelte Garantie

Maximale Sicherheit dank doppelter Garantie

Lange Lebensdauer, hochwertig hergestellt in Schweden – wenn Sie sich für Contura entscheiden, haben Sie die beste Wahl getroffen. Wünschen Sie sich für Ihren neuen Contura-Kaminofen maximale Sicherheit? Mit der „doppelten Garantie“ haben Sie die Möglichkeit, die Garantiezeit für Material- und Herstellungsfehler auf 10 Jahre auszudehnen. Die Garantie gilt für alle Contura-Kaminöfen, die ab dem 01.01.2021 gekauft wurden. Sie müssen einzig Ihren neuen Kamin innerhalb von 3 Monaten nach Kaufdatum registrieren.

Was beinhaltet die doppelte Garantiezeit von Contura?


  • Wenn Sie sich registrieren, gewährt Contura/NIBE AB 10 Jahre Garantie auf Material- und Herstellungsfehler; ohne Registrierung beträgt der Zeitraum 5 Jahre.
  • Contura/NIBE AB gewährt 24 Monate Garantie auf Bauteile der Brennkammer, Außenverkleidungen und elektrische Komponenten; ohne Registrierung beträgt der Zeitraum 12 Monate.

Ihre Vorteile

Sicherheit dank doppelter Garantiezeit

Als führender Hersteller bietet Contura eine verlängerte Garantiezeit. Das bedeutet, dass Contura/NIBE AB bis zu 10 Jahre lang die Kosten übernimmt, falls Ihr Contura-Kaminofen tatsächlich Material- oder Herstellungsfehler aufweist. Natürlich dürfen Sie den Schaden am Produkt nicht selbst verursacht haben.


Zuverlässiger Service

Sollten Sie entgegen allen Erwartungen einen Service für Ihren Kaminofen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler. Da Sie Ihren Kamin registriert haben, wissen wir genau Bescheid, um welches Modell es sich handelt.


Wie registriere ich meinen Kaminofen?

In den Garantieunterlagen, die Sie zusammen mit dem Kaminofen erhalten, finden Sie eine Anleitung, wie Sie ihn online registrieren. Bei der Registrierung müssen Sie die Seriennummer des Kamins angeben.. Sie können die Doppelgarantie für Ihren neuen Kaminofen auch hier registrieren!



Die verdoppelte Contura-Garantiedauer ist möglich für alle unsere Kaminöfen und feuerstätten mit Ausnahme der Serie Contura 50.

Garantiebedingungen von Contura

1. GÜLTIGKEIT

Die Bedingungen dieses Garantiescheins gelten für Feuerstätten, die von der NIBE AB unter dem Warenzeichen Contura hergestellt wurden, einschließlich Zubehör zu diesen Produkten (nachstehend gemeinschaftlich als „Produkt“ bezeichnet).

2. QUALITÄT UND INSTALLATION

Dieses Produkt entspricht dem Qualitätsstandard der NIBE AB laut Zertifikat ISO 9001. Ein technisches Produkt dieser Art fordert Branchenkenntnis bei der Installation und Inbetriebnahme. Deshalb sollten die Installation und die Inbetriebnahme von einem Fachmann durchgeführt werden.

3. REKLAMATION

3.1 Eventuelle Fehler, die auf Werkstoff- oder Fabrikationsmängeln beruhen, sind bei dem Fachhändler zu reklamieren, bei dem das Produkt eingekauft wurde. Der Käufer muss nachweisen können, dass das Produkt bei dem entsprechenden Händler gekauft wurde und den Kaufzeitpunkt angeben. Hierzu am besten die Einkaufsquittung vorlegen. Der Käufer hat die Typenbezeichnung und Seriennummer anzugeben, mit denen das Produkt gekennzeichnet ist.

3.2 Falls der Käufer einen Mangel zu beanstanden gedenkt, ist der Verkäufer davon innerhalb einer angemessenen Frist in Kenntnis zu setzen, d.h. normalerweise innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Entdecken des Mangels.

4. GARANTIEBEDINGUNGEN

4.1 Gemäß den Bedingungen in diesem Garantieschein wird eine Garantie von fünf (5) Jahren ab Lieferdatum gewährt. Die Garantie gilt für Werkstoff- und Fabrikationsfehler mit Ausnahme von Fehlern an Teilen, die unter 4.3 angegeben sind sowie für Fehler, die unter 4.4 angegeben sind. Unter Lieferdatum versteht sich der Tag, an dem die Ware dem Käufer oder dem Transporteur für Transport zum Käufer ausgehändigt wurde.

4.2 Bei einem auftretenden Fehler, der im Rahmen der Gewährleistung liegt, der bei anlieferung zum Kunden oder in der Garantiezeit auftritt, gewährt NIBE Kaminöfen die kostenfreie Zusendung des erforderlichen Ersatzmaterials um den Fehler zu beseitigen. Darüber hinaus entstehen der Nibe Kaminöfen AB keine weiteren Verpflichtungen den Schaden zu behe ben, zum Beispiel durch eine Montage des Ersatzmaterials.

4.3 Für Teile der Brennkammer (z.B. Feuerstättenverkleidung, Gußeisenteile, Rauchführungsblech, Glasscheiben und Dichtungsleisten), für Außenverkleidung (z.B. Kacheln, Beton, Glas und lackiertes Blech) sowie für elektrische Bauteile wird nur eine Garantie von zwölf (12) Monaten gewährt.

4.4 Die Garantie umfasst nicht Fehler, die auf folgenden Ursachen beruhen:

- Nichtbeachtung der Bedienungs- oder Installationsanleitung

- fehlerhaft ausgeführte Montage

- Überhitzung aufgrund von beispielsweise falschem Brennstoff oder zu großer Brennstoffmenge

- Anschluss des Produktes an einen Schornstein mit schlechtem Zug, z.B. kurzen oder undichten Schornstein

- Aufbewahrung des Produktes in ungeheizter und feuchter Umgebung

- Verwahrlosung und Außerachtlassung der Pflegeanleitung

- normaler Verschleiß von Verbrauchsgegenständen oder

- ähnliche Umstände, die nicht auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen. Garantieschein für Produkte, hergestellt von der NIBE AB unter dem Warenzeichen DE Contura.

4.5 Nachstehende, geringfügige Abweichungen, die keinen Grund für Reklamation darstellen, können am Produkt vorkommen:

- äußerst kleine Risse aufgrund von unbedeutenden Unterschieden in der Wärmeausdehnung von keramischen Stoffen und Glasuren

- von der Brenntechnik verursachte geringfügige Farbunterschiede zwischen einzelnen Kacheln

- durch Wärmeausdehnung verursachte kleine Risse im Fugenmörtel zwischen den Kacheln sowie natürlich vorkommende Variationen in Farbe und Musterung bei Speckstein und Marmor.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

5.1 Aufgrund von Fehlern am Produkt ist der Käufer nicht berechtigt, andere Vergünstigungen als die in vorgenannten Punkten 4.2 erwähnten zu fordern. Der Käufer hat somit kein Recht auf darüber hinaus gehenden Schadenersatz, weder für direkte noch für indirekte Schäden.

5.2 Wenn die Dienste des Verkäufers vom Käufer unberechtigterweise in Anspruch genommen werden, hat der Käufer den Verkäufer für sich daraus ergebende Kosten zu entschädigen.

5.3 Durch Reparatur von Fehlern oder Austauschen von Teilen des Produktes tritt weder eine Verlängerung noch ein Neubeginn der Garantiezeit in Kraft. Auch für Austauschteile gilt keine gesonderte Garantiezeit.

6. TRANSPORTSCHADEN

Schäden, die im Zuge des Transportes des Produktes (Transportschäden) entstanden sind, sind bei Auslieferung des Produktes an den Käufer dem Transporteur gegenüber oder spätestens sieben Tage nach Übernahme des Produktes zu reklamieren.

7. SONSTIGE RECHTE DES KÄUFERS

Ist der Käufer eine Privatperson, hat er neben den im Garantieschein genannten Rechten zudem die entsprechenden Rechte aufgrund aktueller Verbraucherschutzgesetze.

8. NIBE AB

Garantiert das alle Verschleißteile für mindestens 10 Jahre erhältlich sind.

9. STREITIGKEITEN

Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung dieser Bestimmungen haben die Parteien in erster Linie durch Übereinkommen zu lösen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ist die Sache von einem öffentlichen Gericht zu entscheiden

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Häufig gestellte Fragen


Vor dem Kauf eines neuen Kaminofens tauchen die verschiedensten Fragen auf.

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